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Pfandbriefinformationen

Die Emission von Pfandbriefen ist an die Vorschriften des Pfandbriefgesetzes gebunden. Dessen oberstes Leitmotiv ist der Anlegerschutz. Die Transparenzvorschriften gemäß § 28 Pfandbriefgesetz verpflichten jeden Emittent Öffentlicher Pfandbriefe zur Veröffentlichung der folgenden Angaben:

  • Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe mit entsprechenden Deckungswerten
  • Laufzeitstruktur der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe
  • Anteile der Derivategeschäfte
  • Deckungsstock verteilt auf einzelne Staaten mit Angabe des Gesamtbetrag mindestens 90 Tage rückständige Leistungen

Die strengen Anforderungen versetzen Investoren in die Lage, sich auf Basis der vierteljährlich erscheinenden Reports einen eingehenden Überblick über die Zusammensetzung der Deckungsmassen der Dexia Kommunalbank Deutschland zu verschaffen. Neben den Transparenzvorschriften des Pfandbriefgesetzes verweisen wir auf die Analyse der Struktur unseres Deckungsstocks aufgegliedert nach Rating und Ländern sowie eine Übersicht über die nominale Überdeckung.

Darüber hinaus hat die Dexia Kommunalbank Deutschland weitere Informationen auf den folgenden Seiten veröffentlicht.

Die Emissionsaktivitäten der Dexia Kommunalbank Deutschland finden Sie unter folgendem Link: Öffentliche Pfandbriefe

INTERAKTIVES ZINS- & WÄHRUNGSTOOL

Vergleichen Sie beispielsweise mit unserem Tool den 3-Monats-Euribor mit dem Leitzins der EZB!

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Viaduc de Millau

Brücke von Millau, Frankreich

Ein Projekt, bei dessen Finanzierung die Dexia beteiligt war: Das Viaduc de Millau liegt im Zuge der A75 von Paris nach Barcelona auf dem Abschnitt von Clermont-Ferrand nach Béziers in der Nähe der französischen Stadt Millau.

Dexia Konzern

Weitere Informationen über den Dexia-Konzern erhalten Sie unter www.dexia.com.

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